Wirtschaftsprüfung
„Der Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars der Körperschaft unter Beachtung von Gesetz und Satzung erstellt. Die Buchführung und das Inventar haben wir auf Plausibilität beurteilt. Dabei sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.“
Hannover, den 10. August 2005
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gez. Mühge, Wirtschaftsprüfer Heisig-Beyer, Wirtschaftsprüfer
Hannover, den 10. August 2005
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gez. Mühge, Wirtschaftsprüfer Heisig-Beyer, Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftprüfung